Die Förderziele des Programms „Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete“
Die „Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete“ fördert landwirtschaftliche Unternehmen, um einen Ausgleich für Einkommensverluste und zusätzliche Kosten, die im Vergleich mit Landwirten in nicht benachteiligten Gebieten entstehen, zu schaffen.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der landwirtschaftlichen Vergleichszahl und liegt zwischen 30 €/ha und 110 €/ha.
Voraussetzungen für die Förderung
Antragsberechtigt sind Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben, die in benachteiligten Gebieten wirtschaften und von deren landwirtschaftlich genutzter Fläche mindestens 3 Hektar anrechenbare genutzte Fläche in den benachteiligten Gebieten liegen.
Anträge müssen bis zum 15. Mai eines Jahres an das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten eingereicht werden.