Die Förderziele des Programms „Ländliche Entwicklung im Rahmen von LEADER“
Das Land Brandenburg fördert im Rahmen des Maßnahmenprogramms LEADER Projekte, welche sich der Entwicklung ländlicher Gebiete verschrieben haben. Dabei werden etwa Vorhaben zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen oder zum Erhalt und Ausbau von Naturräumen unterstützt. Ziel des Programms ist es, die Lebensqualität der Menschen zu erhöhen und somit ländliche Räume attraktiver zu machen.
Die Höhe der Förderung variiert je nach Art des Projekts und beträgt bis zu 80% der Gesamtausgaben.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung wird nur für Projektvorhaben gewährt. Antragsberechtigt sind Kommunen, gemeinnützige Unternehmen, Verbände, Vereine und öffentliche Einrichtungen aus ganz Brandenburg.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form eines finanziellen Zuschusses.