Die Förderziele der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AGZ)
Erklärtes Ziel des Förderprogramms ist die Förderung einer standortgerechten Landbewirtschaftung in benachteiligten Gebieten zur Erhaltung der Landschaft. Der Fokus der Förderung liegt dabei in der Agrarwirtschaft. Zudem fasst die Förderung auch die Subbranche der Landwirtschaft ins Auge. Das Programm unterliegt dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden lediglich laufende Kosten übernommen. Zudem werden ausschließlich Projekte in Bayern gefördert. Vorhaben im Ausland sind nicht förderberechtigt und erhalten keine Fördermittel. Organisationen müssen den Antrag auf Förderung bei dem an ihrem Standort zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einreichen.
Das wird im Detail gefördert
Mit der Förderung werden nur Instandhaltungskosten unterstützt. Die Förderung der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten wird als Zuschuss vergeben.