Die Förderziele des Programms „Qualifizierung Auszubildender durch Lehrgänge der überbetrieblichen Berufsausbildung“
Die „Qualifizierung Auszubildender durch Lehrgänge der überbetrieblichen Berufsausbildung“ mit Fokus auf den Branchen Dienstleistungen und Handwerk, Agrarwirtschaft sowie Bau unterstützt die Sicherung einer stetig hohen Ausbildungsqualität in Niedersachsen.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden lediglich Projekte gefördert. Dabei können nur Organisationen aus Niedersachsen einen Förderantrag stellen. Ausländische Projekte werden nicht unterstützt. Auf der Webseite des Fördergebers Investitions- und Förderbank Niedersachsen kann ein Kundenkonto eröffnet werden, das alle einzureichenden Antragsdokumente auflistet und als Download anbietet.
Das wird im Detail gefördert
Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung (üA) in der Grundstufe sowie dazugehörige Internatsunterbringung mit Vollverpflegung bei Wochenlehrgängen werden gefördert. Nicht gefördert werden üA-Lehrgänge für Auszubildende von einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts, einer gewerkschaftlichen, kirchlichen oder gemeinnützigen Einrichtung, freier Berufe und Gesundheitsberufe oder von Großunternehmen.