Die Förderziele des Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ)
Mit dem Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ) fördert das Regierungspräsidium Kassel die Begründung von Ausbildungsverhältnissen mit benachteiligten Personen. Der Bereich der Altenpflegehilfe und Altenpflege wird ebenfalls bezuschusst. Die Höhe der finanziellen Unterstützung beträgt hierbei maximal 7.000 € (pro Ausbildungsjahr 2.000 € plus 1.000 € für das 4. Jahr).
Voraussetzungen für die Förderung
Den Zuschuss können alle Betriebe beantragen, die eine benachteiligte, in Hessen lebende Person mit (höchstens) Hauptschulabschluss ausbilden. Projekte im Ausland werden nicht unterstützt. Antragsvordrucke finden sich auf der Website unter der Sektion Downloads. Die Zugehörigkeit zur Zielgruppe bzw. die Benachteiligung muss in geeigneter Form nachgewiesen werden. Zu beachten ist: die Antragsfrist endet einen Tag vor Ausbildungsbeginn.
Was im Detail gefördert wird
Im Rahmen des Ausbildungskostenzuschusses für Benachteiligte (AKZ) werden je Ausbildungsjahr pauschale Fördersummen ausgezahlt.