Die Förderziele des Programms „NRW/EU.KWK-Investitionskredit“
Die NRW.BANK unterstützt den Neubau von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen bzw. deren Erneuerung oder Umrüstung in Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Ratenkredits in Höhe von maximal 2.500.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Das Programm fördert ausschließlich Unternehmen, die Eigentümer einer KWK-Anlage sind oder eine neue Anlage bauen lassen möchten. Die Durchführung des Projekts muss in Nordrhein-Westfalen stattfinden und das Investitionsvorhaben einen wirtschaftlichen Erfolg versprechen.