Die Zielsetzung der Wohnraumförderung – Zuwendungen zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
Die Wohnraumförderstellen in Niedersachsen unterstützen Wohnungsbauprojekte für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen sowie energetische Modernisierungsmaßnahmen an Mehrfamilienhäusern mit Mietwohnungen, die trotz der Corona-Pandemie umgesetzt werden. Auch die energetische Sanierung von Häusern mit Wohnungen für Studierende und Auszubildende wird gefördert. Die Förderhöhe hängt von der Art der Maßnahme ab und kann bis zu 42.000 € pro Wohneinheit betragen.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung erfolgt ausschließlich projektbezogen. Fördermittel können von Kommunen, öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen aus Niedersachsen beantragt werden. Anträge auf Förderung sind bei der zuständigen Wohnraumförderstelle einzureichen.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.