Förderschwerpunkte der „Aquakultur und Fischerei (RL AuF/2016)“
Die Förderung „Aquakultur und Fischerei (RL AuF/2016)“ unterstützt die Produktivität der Fischerei und Aquakultur im Bundesland Sachsen. In diesem Zusammenhang werden nur Organisationen in der Agrarwirtschaft subventioniert und hat sich dabei auf die Subbranche Fischerei und Aquakultur spezialisiert.
Das Programm ist eine Initiative der „Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB)“ und der EU. Die Förderung bezieht sich auf Maßnahmen, die zwischen 2017 und 2018 durchgeführt werden.
Fördervoraussetzungen
Es werden ausschließlich Projekte von der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) unterstützt. Fördermittel können lediglich Organisationen, die in Sachsen tätig sind, beantragen. Die Antragstellung erfolgt auf schriftlichem Wege. Formulare und Fristen sind der Internetseite der SAB zu entnehmen.
Das wird gefördert
Es können nur Beratungskosten bezuschusst werden. Zu beachten ist, dass sich die Förderung auf den Bereich Umweltschutz beziehen muss.