Die Zielsetzung der Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert die Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben, um die klimafreundliche Gestaltung des Verkehrs voranzubringen. Die Förderung bezieht sich auf batteriebetriebene E-Fahrzeuge, aufladbare Hybridfahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge.
Auch die Umrüstung von bestehenden Diesel-Fahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 auf Elektroantrieb wird unterstützt. Weiterhin sind der Bau von Tank- und Ladeterminals sowie die Durchführung von Studien und Analysen für die Einsatzmöglichkeiten von Nutzfahrzeugen und Ladeinfrastruktur förderfähig.
Es werden bis zu 80% der förderfähigen Gesamtausgaben übernommen. Bei Studien und Analysen liegt die Fördergrenze bei 50%.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung erfolgt projektbezogen, nicht dauerhaft. Fördermittel beantragen können Kommunen, Unternehmen, Verbände und Vereine aus ganz Deutschland. Die Obergrenze für Fördermittel liegt bei 15 Mio. € pro Jahr.
Anträge auf Förderung können jederzeit beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) eingereicht werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird in Form eines finanziellen Zuschusses gewährt.