Die Zielsetzung der sozialen Mietwohnraumförderung
Das Land Rheinland-Pfalz fördert den sozialen Mietwohnungsbau. Die Wohnungen sollen für einkommensschwache, ältere oder behinderte Menschen bereitgestellt werden. Neben der Neuerrichtung werden zudem der Kauf von neuem Wohnraum sowie Umgestaltungs- und Erweiterungsmaßnahmen unterstützt. Bei Einhaltung energetischer Standards kann eine Zusatzförderung gewährt werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art des Vorhabens.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung wird nur für Projekte gewährt. Fördermittel beantragen können Verbände, Vereine und Unternehmen aus ganz Rheinland-Pfalz. Vorhaben im Ausland werden nicht bezuschusst.
Anträge auf Förderung können jederzeit bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) eingereicht werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form eines Grunddarlehens, Zusatzdarlehens und Tilgungszuschusses.