Die Zielsetzung der Förderung der Suchthilfe und Suchtprävention
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration der Stadt Hamburg fördert Projekte der Suchthilfe und Suchtprävention. Dazu zählen insbesondere:
- der Betrieb von Einrichtungen der Sucht- und Drogenhilfe
- die Bereitstellung von Notübernachtungsplätzen
- die Arbeit von Beratungsstellen
- Suchtberatungsangebote und psychosoziale Betreuungsangebote
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung wird nur für Projekte gewährt. Fördermittel beantragen können öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereinigungen aus Hamburg. Anträge auf Förderung müssen bis zum 30.06. eines jeden Jahres bei der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration eingereicht werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.