Die Förderziele des Programms „Sonderprogramm Kreislaufwirtschaft“
Das Programm des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW vergibt Zuschüsse an Unternehmen, die in Maßnahmen zur Ressourceneffizienz oder in kreislauforientierte Geschäftsabläufe investieren..
Die maximale Höhe des Zuschusses hängt von der Art des Projekts und der Unternehmensgröße ab und liegt zwischen 35 % und 60 % der förderfähigen Ausgaben bzw. maximal 500.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Interessierte können ihren Antrag beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen einreichen.
Das wird im Detail gefördert
Die Fördermittel können für die Finanzierung der folgenden Maßnahmen verwendet werden:
- Gestaltung von ressourceneffizienten Produktionsverfahren
- Recycling und Wiederverwertung von Abfall anderer Unternehmen
- Beratungen zur Einführung von Ressourceneffizienzstrategien im Unternehmen
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege
- Umweltschutz
- Innovation