Die Förderziele der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Wirtschaftsnahe Infrastruktur
Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft fördert Projekte, welche die regionale Entwicklung und Tourismus-Infrastruktur stärken. Zu den geförderten Maßnahmen zählen etwa:
- Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegelände
- Ausbau von Verkehrs-, Ver- und Entsorgungs-Infrastruktur
- Touristische Erschließung, inkl. Planungs- und Beratungsleistungen sowie Bau, Erweiterung und Ausstattung öffentlicher Tourismus-Einrichtungen
- Förderung von Einrichtungen der beruflichen Bildung
- Bau und Erweiterung von Gewerbezentren für KMU
- Errichtung und Ausbau von Forschungs- oder Gründerzentren an Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- Maßnahmen des Regionalmanagements
Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Maßnahme und beträgt zwischen 60% und 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Förderhöhe liegt zwischen 200.000 € und 5 Mio. €.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung erfolgt projektbezogen. Fördermittel können von öffentlichen Einrichtungen, Kommunen, Verbänden und Vereinen beantragt werden, die in Thüringen aktiv sind. Vorhaben im Ausland werden nicht unterstützt.
Je nach Art des Projektes werden Förderanträge entweder beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) oder bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) gestellt. In jedem Fall sollte zunächst eine Fördervoranfrage eingereicht werden. Fördervoranfragen für Projekte der touristischen Infrastruktur müssen bis zum 31.08. eines jeden Jahres eingehen.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird in Form eines finanziellen Zuschusses gewährt.