Bürgschaftsbank Brandenburg – Bürgschaft ohne Bank

Der Zweck von „Bürgschaft ohne Bank (BoB)“ besteht in der Förderung von Existenzgründern und kleinen Unternehmen im Bundesland Brandenburg.
Bürgschaftsbank Brandenburg
Schwarzschildstraße 94
14480 Potsdam

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Programms „Bürgschaft ohne Bank (BoB)“

Die Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH hat sich der Förderung von Existenzgründern und kleinen Unternehmen in Brandenburg verschrieben, die keine Kredite von Banken bekommen oder wollen. Das Programm unterstützt dabei vorrangig Organisationen, denen eine Hausbank fehlt und die keine Sicherheiten zur Absicherung eines Kredites vorweisen können.

Das Programm fördert Projekte in einer durchschnittlichen Höhe von ungefähr 40.000 €.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Förderung kann nur von Organisationen beantragt werden, die im Bundesland Brandenburg tätig sind. Es werden ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen finanziell unterstützt. Eine Unterstützung mit Fördermitteln durch das Programm für Projekte im Ausland ist nicht möglich. Interessierte Organisationen können Anträge direkt bei der Bürgschaftsbank Brandenburg stellen. Die notwendigen Kontaktdaten sind auf der Webseite zu finden.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

Weitere Förderungen

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Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe