Es werden aktuell keine Anträge entgegen genommen.

Ministerium für Wissenschaft & Kultur MV – Kulturförderrichtlinie

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur fördert kulturelle Projekte in Mecklenburg-Vorpommern.
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 4 - Kultur
Schloßstraße 6-8
19053 Schwerin

Weitere Förderungen im Bereich

Die Zielsetzung der Förderung der Zuwendungen im kulturellen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern

Das Förderprogramm unterstützt Projekte zum Schutz und zur Förderung von Kunst und Kultur, um die Vielfalt und Einzigartigkeit von kulturellem Gut zu schützen und dieses einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Es werden Vorhaben im Bereich Kultur, Musik, Literatur, Denkmalpflege und mehr gefördert.

Voraussetzungen für die Förderung

Mit dem Förderprogramm können laufende Kosten und Projekte finanzielle Unterstützung erfahren. Eine Förderung ist nur von Organisationen, öffentlich-rechtliche und privatrechtlich organisierte Trägern sowie natürliche Personen in Mecklenburg-Vorpommern möglich. Es werden keine Projekte im Ausland unterstützt. Der Antrag auf Förderung richtet sich an die jeweilige Maßnahme und enthält Informationen zum Antragsteller, zum Projekt sowie zu den einzelnen Ausgaben. Die Antragstellung erfolgt online oder per Post. Eine Förderung kann für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten erfolgen.

Das wird im Detail gefördert

Die antragstellende Organisation erhält die Zuwendungen im kulturellen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern in Form eines Zuschuss.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur