Die Förderziele der Zuwendungen an die Träger von Kontakt- und Informationsstellen zur Selbsthilfe
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales fördert Kontakt- und Informationsstellen aus dem Bereich Selbsthilfe. Es werden Projekte unterstützt, die gesundheitliche und soziale Selbsthilfe stärken bzw. den Zugang dazu erleichtern.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung wird nur für Projekte gewährt. Fördermittel beantragen können Kommunen, Wohlfahrtsverbände, Stiftungen, Kirchen sowie öffentliche Einrichtungen aus ganz Mecklenburg-Vorpommern. Bis zu 50% der Gesamtausgaben sind förderfähig.
Die Förderleitlinien und Informationen zur Antragstellung sind auf der Webseite des Landesamtes zu finden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Dieser kann für Personal- und Sachausgaben verwendet werden.