Die Förderziele der Gründungs- und Mittelstandsförderung - Gründungszentren
Zweck der Förderung ist es, den Start neuer, zukunftsweisender und wettbewerbsfähiger Unternehmen zu erleichtern. Fördermittel stehen für die Planung von Gründungszentren bereit, die ebendieses Ziel verfolgen. Diese sind der Dienstleistungsbranche und dem Handwerk, sowie der Subbranche Business-Service zuzuordnen.
Voraussetzungen für die Förderung
Gefördert werden sowohl Projektkosten als auch laufende Kosten. Zur Förderung berechtigt sind Kommunen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen, die ein Gründungszentrum errichten wollen. Projektvorhaben im Ausland sind nicht förderfähig. Entscheidend für die Bewilligung von Zuschüssen ist die Professionalität des für die Antragstellung einzureichenden Businessplans.
Das wird im Detail gefördert
Die Gründungs- und Mittelstandsförderung - Gründungszentren wird als Zuschuss gewährt.