Förderziele des Programms Wohnraumförderung - Neuschaffung von Mietwohnungen durch Neubau oder bauliche Maßnahmen im Bestand
Das Ziel der NRW.BANK liegt in der Förderung der Neuschaffung von Mietwohnungen durch bauliche Maßnahmen im Bestand in Nordrhein-Westfalen.
Durch das Programm werden die folgenden Punkte gefördert: Änderung, Nutzungsänderung und Erweiterung von Gebäuden zu Miet- und Genossenschaftswohnungen, Gruppenwohnungen, Mieteinfamilienhäusern u. a. Die Höhe der Förderung von Organisationen durch das Programm beträgt durchschnittlich 400.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Anträge auf Unterstützung durch das Förderprogramm können nur für Projekte gestellt werden. Es werden ausschließlich Fördermittel an Projekte von Organisationen vergeben, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben. Es werden durch das Programm keine Projekte im Ausland berücksichtigt. Die Förderanträge können beim zuständigen Amt für Wohnungswesen per Briefpost oder E-Mail eingereicht werden. Notwendige Antragsformulare sowie Förderrichtlinien per PDF sind auf der Webseite des Fördergebers zu finden.
Das wird im Detail gefördert
Mit der Förderung werden anfallende Baukosten unterstützt. Unterstützung findet jedoch nur das Thema Wohnen. In der Förderlinie werden dabei nur Darlehen vergeben.