Die Förderziele des „Programms zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken“
Das „Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken“ fördert Forschungsvorhaben, Entwicklungen und Durchführbarkeitsstudien im Bereich Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit, die direkt oder indirekt positive Auswirkungen auf die Umwelt haben.
Zu förderfähigen Projekten gehören:
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- Prozess- und Organisationsinnovationen
- Innovationscluster
- Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
- Abordnung hochqualifizierten Personals
Je nach Vorhaben wird die Förderung als Darlehen oder nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Darlehen werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten und die Zuschüsse bis zu 50 % der förderfähigen Kosten gewährt. Weitere Zuschläge für kleine und mittlere Unternehmen sind möglich. Darlehen werden bis zu 500.000 Euro und Zuschüsse bis zu 200.000 Euro (je Jahr) gewährt.
Voraussetzungen für die Förderung
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte im Land Bremen haben. Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Forschungseinrichtungen des Landes Bremen antragsberechtigt. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Eine Förderung von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist ausgeschlossen.
Das wird im Detail gefördert
Förderfähige Kosten sind:
- Personalkosten des Unternehmens für Personen, die für das Vorhaben eingesetzt werden als Pauschale.
- Personalkosten der Forschungseinrichtungen.
- Sachkosten der Unternehmen, z.B. für Material, Forschungs- und Entwicklungsfremdkosten, Fertigungs- und Dienstleistungsaufträge an Dritte und Abschreibungen.
- Sachkosten der Forschungseinrichtungen.