Die Zielsetzung der Förderung von Initiativen zur Selbsthilfe in sozialen Brennpunkten
Das Niedersächsische Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie (auch: Niedersächsisches Landessozialamt) fördert Projekte zur Selbsthilfe in sozialen Brennpunkten in Niedersachsen. Es werden Einrichtungen und Vereine bei der Stärkung von Selbsthilfegruppen unterstützt. Außerdem werden Maßnahmen der Gemeinwesen- und Stadtteilarbeit finanziert.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 10.000 Euro für einmalige Sachausgaben je Maßnahme. Es werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben übernommen.
Voraussetzungen für die Förderung
Das Förderprogramm unterstützt öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereinigungen. Fördermittel des Programms werden an Organisationen in Niedersachsen vergeben. Projekte im Ausland werden nicht finanziert.
Förderanträge müssen bis zum 30.11. eines Jahres vor Beginn des Bewilligungszeitraums eingereicht werden. Weitere Fragen zur Förderantragstellung können beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie gestellt werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird als finanzieller Zuschuss vergeben.