BAB – Ergänzungsdarlehen der Förderbank für Bremen und Bremerhaven

Kleine und mittlere Unternehmen in Bremen können zwecks Unternehmenswachstum eine Förderung in Form von Darlehen bei der BAB beantragen.
BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven
Domshof 14/15
28195 Bremen

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Die Förderziele des Ergänzungsdarlehen der BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven fördert

Um das Unternehmenswachstum in der Region zu fördern, vergibt die BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven Fördermittel in Form von Darlehen.

Als monetäres Förderinstitut Bremens und Bremerhavens unterstützt die BAB durch finanzwirtschaftliche Maßnahmen die politischen Ziele des Landes Bremen. Sie ist dabei eine rechtlich selbständige Tochtergesellschaft der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH.

Voraussetzungen für die Förderung

Gefördert werden ausschließlich laufende Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen im Bundesland Bremen. Unternehmen in anderen Bundesländern oder im Ausland können keine Förderung beantragen. Der Kontakt zum Fördergeber kann telefonisch oder per E-Mail hergestellt werden, die Kontaktdaten stehen auf der Webseite zur Verfügung.

Was im Detail gefördert wird

Mit der Förderung werden anfallende Beratungskosten unterstützt. Zu beachten ist, dass sich die Förderung auf den Bereich Existenzgründung beziehen muss. Eine antragstellende Organisation kann nur Darlehen von der Förderung Ergänzungsdarlehen der BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven erhalten.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

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Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

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Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

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Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

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Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

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Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit