BMWK – Klimaschutzinitiative – Klimaschutz im Radverkehr

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt innovative Projekte im Bereich Radverkehr.
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstraße 69–71
10963 Berlin

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Die Förderziele der Klimaschutzinitiative – Klimaschutz im Radverkehr

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt Modellprojekte, die den Radverkehr als umweltfreundliche Verkehrsart fördern. Dazu zählen beispielsweise die Gestaltung des Straßenraumes, die Errichtung von Infrastruktur sowie die Bereitstellung von radbezogenen Dienstleistungen. Es werden bis zu 75 % der förderfähigen Gesamtausgaben übernommen, in Ausnahmefällen bis zu 90 %.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Förderung wird nur für Projekte gewährt. Fördermittel beantragen können Verbände, Vereine, öffentliche Einrichtungen, Kommunen und Hochschulen aus ganz Deutschland. Vorhaben im Ausland werden nicht unterstützt. Die Gesamtausgaben müssen mindestens 200.000 € betragen. Maximal werden Projekte mit einem Volumen von 20 Mio. €. gefördert.

Um eine Förderung zu erhalten, muss zunächst eine Projektskizze bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH eingereicht werden. Bei positivem Bescheid erfolgt anschließend eine förmliche Antragstellung.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung erfolgt in Form eines finanziellen Zuschusses.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

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Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

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Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

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Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

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Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit