Die Förderziele der Klimaschutzinitiative – Klimaschutz im Radverkehr
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt Modellprojekte, die den Radverkehr als umweltfreundliche Verkehrsart fördern. Dazu zählen beispielsweise die Gestaltung des Straßenraumes, die Errichtung von Infrastruktur sowie die Bereitstellung von radbezogenen Dienstleistungen. Es werden bis zu 75 % der förderfähigen Gesamtausgaben übernommen, in Ausnahmefällen bis zu 90 %.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung wird nur für Projekte gewährt. Fördermittel beantragen können Verbände, Vereine, öffentliche Einrichtungen, Kommunen und Hochschulen aus ganz Deutschland. Vorhaben im Ausland werden nicht unterstützt. Die Gesamtausgaben müssen mindestens 200.000 € betragen. Maximal werden Projekte mit einem Volumen von 20 Mio. €. gefördert.
Um eine Förderung zu erhalten, muss zunächst eine Projektskizze bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH eingereicht werden. Bei positivem Bescheid erfolgt anschließend eine förmliche Antragstellung.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form eines finanziellen Zuschusses.