Die Zielsetzung der Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA) möchte junge Menschen zwischen 16 und 27 Jahren dazu motivieren, ein Freiwilliges Soziales Jahr zu absolvieren. Es fördert dafür Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres in Sachen-Anhalt finanziell. Die Mittel sind seit 2016 verfügbar und basieren unter anderem auf dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG).
Voraussetzungen für die Förderung
Das LVwA fördert laufende Aufwendungen, die im Rahmen des FSJ-Programms anfallen. Dabei werden bis zu 80 % der monatlichen Gesamtausgaben pro Platz und Monat übernommen, maximal 400 €.
Fördermittel können von anerkannten Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres aus Sachsen-Anhalt geltend gemacht werden. Anträge sind bis 31. März des Förderjahres formgebunden an das LVwA zu richten.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres wird als Zuschuss ausgezahlt. Förderfähig sind:
- Taschengeldpauschale
- Unterkunfts- und Verpflegungskostenzuschuss
- Beiträge zur Sozialversicherung
- Fahrtkosten