Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt unterstützt Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres durch finanzielle Zuschüsse.
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nebenstelle Dessau-Roßlau
Referat 302
Kühnauer Straße 161
06846 Dessau-Roßlau

Weitere Förderungen im Bereich

Die Zielsetzung der Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA) möchte junge Menschen zwischen 16 und 27 Jahren dazu motivieren, ein Freiwilliges Soziales Jahr zu absolvieren. Es fördert dafür Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres in Sachen-Anhalt finanziell. Die Mittel sind seit 2016 verfügbar und basieren unter anderem auf dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG).

Voraussetzungen für die Förderung

Das LVwA fördert laufende Aufwendungen, die im Rahmen des FSJ-Programms anfallen. Dabei werden bis zu 80 % der monatlichen Gesamtausgaben pro Platz und Monat übernommen, maximal 400 €.

Fördermittel können von anerkannten Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres aus Sachsen-Anhalt geltend gemacht werden. Anträge sind bis 31. März des Förderjahres formgebunden an das LVwA zu richten.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres wird als Zuschuss ausgezahlt. Förderfähig sind:

  • Taschengeldpauschale
  • Unterkunfts- und Verpflegungskostenzuschuss
  • Beiträge zur Sozialversicherung
  • Fahrtkosten

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit