Die Zielsetzung des Programms Förderung des Sportstättenbaus (SportstbRL M-V)
Das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern hat sich der Förderung, Modernisierung, Instandsetzung sowie des Neubaus, der Erweiterung und des Umbaus von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten verschrieben. Auch die Ausstattung mit Sportgeräten in Mecklenburg-Vorpommern ist förderfähig. Das Förderprogramm unterstützt vor allem Organisationen im Bereich Freizeit und Sport.
Das Programm fördert Projekte in einer durchschnittlichen Höhe von ungefähr 300.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Kosten für Projekte von der Förderung übernommen. Die Förderung kann nur von Organisationen beantragt werden, die in Mecklenburg-Vorpommern tätig sind. Eine Unterstützung mit Fördermitteln durch das Programm Förderung des Sportstättenbaus (SportstbRL M-V) für Projekte im Ausland ist nicht möglich.
Interessierte Organisationen können Anträge direkt beim Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern einreichen. Die notwendigen Unterlagen sowie Informationen sind auf der Webseite bereitgestellt.
Das wird im Detail gefördert
Es können nur Baukosten gefördert werden. Im Rahmen der Förderung werden Zuschüsse vergeben.