Die Zielsetzung des Förderprogramms „Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FRL GeZus)“
Der Freistaat Sachsen fördert Projekte, die zum Ziel haben, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Unterstützt werden etwa Vorhaben zur Förderung des Ehrenamts, des Fortbildungswesens und der Selbsthilfe sowie Maßnahmen zur Bewahrung der Erinnerungskultur. Auch weitere (Modell-)Projekte zu sozialpolitischen Themen sind förderfähig.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung wird nur für Projekte gewährt. Fördermittel beantragen können Kommunen, Stiftungen, Verbände, Vereine, gemeinnützige Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen, die in Sachsen tätig sind. Vorhaben im Ausland werden nicht berücksichtigt.
Die Antragsfristen und Ansprechpunkte variieren je nach Art des Projektes.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form eines finanziellen Zuschusses.