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Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft: Förderung der Fischerei in Bayern im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds EMFF (EMFF-Richtlinie)

Mit dem Förderprogramm der Fischerei in Bayern werden innovative und ökologisch nachhaltige Konzepte zur Fischerei und Aquakultur in Bayern unterstützt.
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Abteilung Förderwesen und Fachrecht Menzinger Str. 54 80638 München

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Förderschwerpunkte der "Förderung der Fischerei in Bayern im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds EMFF (EMFF-Richtlinie)"

Ziel des Förderprogramms ist der Ausbau einer ökologisch nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und innovativen Fischerei und Aquakultur in Bayern. Dabei unterstützt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft nur Organisationen in der Agrarwirtschaft und hat sich dabei auf die Subbranchen Fischerei und Aquakultur spezialisiert. Die Förderrichtlinie wird aus Mitteln des Europäische Meeres- und Fischereifonds, sowie des Bayerischen Landeshaushalts finanziert und ist in der aktuellen Föderperiode bis zum Jahr 2020 bewilligt. Für förderungsfähige Projekte werden Fördermittel in einer durchschnittlichen Höhe von ungefähr 250.000 € bereitgestellt.

Fördervoraussetzung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft

Es werden ausschließlich Projekte gefördert. Der Antrag auf Unterstützung kann von allen in Bayern tätigen Organisationen gestellt werden. Auslandsprojekte sind von der Förderung ausgeschlossen. Der Förderantrag ist schriftlich bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft einzureichen.

Das wird gefördert

Mit der Förderung werden nur Kosten für Umstrukturierungen unterstützt. Es wird nur eine Förderung für den Themenbereich Nachhaltigkeit gewährt. Im Rahmen der Förderung vom "Förderung der Fischerei in Bayern im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds EMFF (EMFF-Richtlinie)" werden Zuschüsse vergeben.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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