Förderzweck der "Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz"
Das Förderprogramm soll zur Erhaltung einer struktur- und artenreichen Kulturlandschaft in Nordrhein-Westfalen beitragen und damit eine naturraumtypische biologische Vielfalt gewährleisten. Es richtet sich nur an Unternehmen aus der Branche Agrarwirtschaft und hat sich dabei auf die Subbranche Landwirtschaft spezialisiert. Fördergeber ist das Umweltministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.Fördergrundlagen der Umweltministerium Nordrhein-Westfalen
Ausschließlich Projektvorhaben werden gefördert. Nur Organisationen und Unternehmen, die in Nordrhein-Westfalen tätig sind, können Fördermittel beantragen. Auslandsprojekte sind von der Förderung ausgenommen. Informationen zu Förderanträgen können per E-Mail oder telefonisch eingeholt werden.
Das wird im Detail gefördert
Mit der Förderung werden nur Produktionskosten unterstützt. Die Förderung "Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz" vergibt Zuschüsse. Unterstützung findet jedoch nur das Thema Umweltschutz.