ALFF – Förderung freiwilliger Naturschutzleistungen (FNL-Richtlinie)

Die Förderung freiwilliger Naturschutzleistungen unterstützt den Naturschutz auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt
Postfach 1622
06814 Dessau-Roßlau

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Die Zielsetzung der Förderung freiwilliger Naturschutzleistungen

Mit der Förderung freiwilliger Naturschutzleistungen werden Naturschutzvorhaben auf Flächen unterstützt, die landwirtschaftlich genutzt werden. Das Programm unterstützt dabei ausschließlich Branchen, die in der Agrarwirtschaft tätig sind und sich hierbei auf die Landwirtschaft spezialisiert haben. Getragen wird das Programm vom Land Sachsen-Anhalt, mit Unterstützung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums. Die Förderung freiwilliger Naturschutzleistungen fördert Projekte in einer durchschnittlichen Höhe von ungefähr 4.500 €.

Voraussetzungen für die Förderung

Vom Programm werden ausschließlich Projekte gefördert. Diese müssen im Bundesland Sachsen-Anhalt durchgeführt werden. Eine Förderung von Projekten im Ausland ist mit diesem Programm nicht möglich. Förderanträge können im Internet auf der Seite des Landes Sachsen-Anhalt heruntergeladen werden. Die Anträge sind anschließend beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten einzureichen.

Das wird im Detail gefördert

Mit der Förderung werden nur Kosten für Umstrukturierungen unterstützt. Unterstützung findet jedoch nur das Thema Landwirtschaft. Die Förderung freiwilliger Naturschutzleistungen wird als Zuschuss gewährt.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

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Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege