Die Zielsetzung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert mit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) Maßnahmen zur Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume in ganz Deutschland. Es handelt sich um das wichtigste nationale Förderinstrument zur Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft, Stärkung ländlicher Räume und zur Förderung des Küsten- und Hochwasserschutzes.
Die Förderhöhe richtet sich nach der Art und dem Umfang einer Maßnahme.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) des BMEL fördert deutschlandweit Projekte. Für die Förderungen aus den Mitteln der GAK sind ausschließlich die Bundesländer zuständig. Eine Förderung kann von einer juristischen Personen, dem Land, den Gemeinden und Gemeindeverbänden, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Unternehmen, Erzeugergemeinschaften sowie deren Vereinigungen beantragt werden. Projektvorhaben im Ausland werden nicht gefördert.
Zusätzliche Informationen zur Antragstellung befinden sich auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses oder einer Bürgschaft. Es werden verschiedene Maßnahmen gefördert, so beispielsweise: