Die Zielsetzung des Programms Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen unterstützt die Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald zur Weiterentwicklung der Forstwirtschaft Nordrhein-Westfalens.
Das Unterstützungsangebot beruht auf einer Kooperation zwischen Nordrhein-Westfalen, dem Bund und der EU. Die rechtliche Grundlage der Förderung bildet die Privatwald-Richtlinie.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Projekte vom Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen unterstützt. Fördermittel können nur Organisationen, Verbände oder Gemeinschaften, die in Nordrhein-Westfalen tätig sind, beantragen. Eine Förderung von Projekten im Ausland ist nicht zulässig.
Der Antrag auf Fördermittel befindet sich auf der Internetseite des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen. Die Antragstellung erfolgt auf schriftlichem Wege.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald wird in Form eines finanziellen Zuschusses ausgezahlt. Es werden beispielsweise folgende Maßnahmen unterstützt:
- Maßnahmen rund um Naturschutz
- Erstaufforstung und Waldbewirtschaftung
- Ausbau forstwirtschaftlicher Infrastruktur
- Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse