Die Zielsetzung der Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen
Das Förderprogramm der Hessischem Staatskanzlei fördert Projekte zur Schaffung gigabitfähiger Infrastrukturen in Hessen. Die Förderung wird aus den Mitteln des Bundes und der Europäischen Union im Rahmen des Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ELER), zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) sowie zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) bereitgestellt. Damit liegt die Förderung im Bereich
Voraussetzungen für die Förderung
Antragsberechtigt sind Träger, die eine Verbesserung der Breitbandversorgung durch geeignete Bau- und infrastrukturmaßnahmen anstreben. Das können z.B. Gemeinden, Gemeindeverbände, Gebietskörperschaften oder privatrechtlich organisierte Gesellschaften in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft sein. Die Förderung wird als Projektförderung mit Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses vergeben. Die Höhe der Förderung mit Landesmitteln ist fallspezifisch und kann bis zu 90% der Projektausgaben betragen bzw. bis zu 100 Prozent in Kombination mit Bundesmitteln. Welche Dokumente speziell für einen Antrag bei der WIBank eingereicht werden müssen, wird auf der Webseite des Förderprogramms beschrieben.
Die WIBank bietet außerdem Darlehen zur Finanzierung des Eigenanteils im Zusammenhang mit diesen geförderten Projekten des Gigabitausbau in Hessen an.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.