Mietwohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen

Der Zweck des Programms besteht in der Förderung der Schaffung von Mietwohnraum für Wohngruppen und Wohngemeinschaften in Niedersachsen.
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Günther-Wagner-Allee 12-16
30177 Hannover

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Die Förderziele des Programms Mietwohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen

Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen hat sich der Förderung der Schaffung von Mietwohnraum für Wohngruppen und Wohngemeinschaften, einschließlich des generationenübergreifenden Wohnens, in Niedersachsen verschrieben. Vorrangige Zielgruppe des Programms sind Menschen ab 60 Jahre, Menschen mit Behinderung sowie hilfe- und pflegebedürftige Menschen.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 75 % der Gesamtkosten. Der Zinssatz für die ersten 35 Jahre beträgt 1,25 %.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Förderung kann nur von Organisationen beantragt werden, die in Niedersachsen tätig sind und dort Mietwohnraum für Wohngruppen und Wohngemeinschaften für Menschen ab 60 Jahre, Menschen mit Behinderung sowie hilfe- und pflegebedürftige Menschen bauen wollen. Förderfähig sind grundsätzlich nur Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten. Neben den Darlehen werden Zuschüsse vergeben, wenn der Wohnraum barrierefrei gestaltet wird. Interessierte Organisationen können Anträge direkt bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen einreichen. Die notwendigen Unterlagen sowie Informationen sind auf der Webseite bereitgestellt.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung wird als Darlehen vergeben und ein zusätzlicher Zuschuss für barrierefreie Wohnungen ist möglich.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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