Förderziele der Förderung von Vormundschaftsvereinen
Durch die Förderung von Vormundschaftsvereinen sollen Schleswig-Holsteinische Vormundschaftsvereine in ihrer Arbeit unterstützt werden. Hierzu werden Sach- und Personalkosten bezuschusst. Das Förderprogram konzentriert sich auf die Branche der Pharma und Gesundheit, insbesondere auf die Subbranche der Pflege und Betreuung. Die Förderung geht vom Schleswig-Holsteinischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung aus. Die Zuschüsse betragen jeweils rund 50.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Fördermittel können nur für laufende Kosten bezogen werden. Wichtig ist, dass die beantragenden Organisationen aus Schleswig-Holstein stammen. Dabei können nur Vereine eine Förderung beantragen. Es findet keine Förderung von Projekten im Ausland statt. Einreichefrist für die Förderanträge ist jeweils der 31. Dezember eines jeden Jahres.
Das wird im Detail gefördert
Mit der Förderung werden nur Kosten für die Rekrutierung neuer Mitarbeiter unterstützt. Zu beachten ist, dass sich die Förderung auf den Bereich Aus-/Weiterbildung beziehen muss. Die antragstellende Organisation erhält von der Förderung einen Zuschuss.