Die Zielsetzung der Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind
Das Land Niedersachsen fördert Projekte und Einrichtungen, die von Gewalt betroffene Mädchen, Frauen und deren Kinder unterstützen. Förderfähig sind Beratungs- und Betreuungsangebote sowie Präventionsprojekte, Maßnahmen der Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit.
Voraussetzungen für die Förderung
Gefördert werden Projektkosten. Fördermittel beantragen können Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereine aus ganz Niedersachsen. Vorhaben im Ausland werden nicht unterstützt.
Anträge auf Förderung müssen bis zum 01.11. eines jeden Jahres an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie gerichtet werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.