Die Förderziele des Programms „Rettungsbeihilfen“
Sinn und Zweck der Förderung ist der Erhalt von Arbeitsplätzen durch finanzielle Unterstützung von Unternehmen in Not. Gefördert werden Unternehmen der Branche Agrarwirtschaft. Fördermittel sind seit 2015 verfügbar und werden in Kooperation mit dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft verteilt. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 1,5 Millionen €.
Voraussetzungen für die Förderung
Gefördert werden ausschließlich kleine und mittelständische Unternehmen, die in Sachsen tätig sind. Um eine Genehmigung zu erhalten, muss der Betrieb seit mindestens 3 Jahren bestehen. Projekte im Ausland werden nicht unterstützt.