Die Förderziele der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) (RIGA) – Gewerbliche Wirtschaft
Das Land Sachsen fördert Investitionen zum Auf- und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen. Dadurch sollen in der jeweiligen Region die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und Arbeitsplätze gesichert werden. Es werden bis zu 50 % der Gesamtausgaben übernommen.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung erfolgt projektbezogen. Fördermittel können von gemeinnützigen außeruniversitären wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen beantragt werden. Vorhaben im Ausland werden nicht unterstützt.
Anträge auf Förderung können jederzeit an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) gerichtet werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird als Zuschuss für Sach- bzw. Lohnkosten vergeben.