Die Förderziele des Programms „Energiewende in Unternehmen“
Das Ziel der Behörde für Umwelt und Energie liegt in der Förderung von Unternehmen in Hamburg im Hinblick auf effizientere und flexiblere Erzeugung und Nutzung von Energie. Vorrangiges Ziel des Programms ist die Förderung von freiwilligen Investitionen in technische Anlagen von Unternehmen, die Energie verbrauchen, speichern oder erzeugen, nämlich:
- Flexibilisierung des Energieverbrauchs oder der Energieeigenerzeugung eines Unternehmens im Hinblick auf das Angebot von Strom aus erneuerbaren Quellen im Stromnetz
- Stabilisierung der Stromnetze
- Einspeisung von Abwärme oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in Wärmenetze außerhalb der Unternehmensgrenzen
Die Förderung erfolgt je nach Art des Projekt entweder in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder eines Darlehens.
Voraussetzungen für die Förderung
Anträge auf Unterstützung durch das Förderprogramm können nur für Projekte gestellt werden. Es werden ausschließlich Fördermittel an Projekte von Organisationen vergeben, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Hamburg haben. Interessierte Organisationen können Anträge direkt bei der Behörde für Umwelt und Energie einreichen. Die notwendigen Unterlagen sowie Informationen sind auf der Webseite bereitgestellt.