Die Förderziele der Klimaschutzinitiative – E-Lastenfahrräder in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)
Der Bund fördert die Anschaffung von E-Lastenrädern, indem er einen Zuschuss über 25% der Kosten gewährt. Unterstützt wird der Kauf von Lastenpedelecs sowie von Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung. Die maximale Förderhöhe liegt bei 2.500 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Fördermittel können bundesweit von Kommunen, öffentlichen Einrichtungen, (gemeinnützigen) Unternehmen, Verbänden und Vereinen beantragt werden. Die Räder müssen eine Tragkraft von mindestens 120 kg aufweisen.
Anträge auf Förderung können jederzeit beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form eines finanziellen Zuschusses.