Die Förderziele der Waldbewirtschaftung in forstwirtschafltichen Zusammenschlüssen
Durch das Programm zur Förderung der Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen werden holz- und forstwirtschaftliche Projekte Nordrhein-Westfalens gefördert. Hier unterstützt die Förderung der Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen nur Organisationen in der Agrarwirtschaft und hat sich dabei auf die Subbranche Forstwirtschaft spezialisiert.
Die Förderung der Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen beruht auf einer Kooperation zwischen dem Bund, Nordrhein-Westfalen und der EU.
Voraussetzungen für die Förderung
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen unterstützt sowohl Projekte als auch laufende Kosten. Um eine Förderung erhalten zu können, müssen die Projekte in Kooperation mit mindestens einer weiteren Organisation durchgeführt werden. Fördermittel können nur Organisationen, die in Nordrhein-Westfalen tätig sind, beantragen. Eine Förderung von Projekten im Ausland im Zuge der Förderung ist nicht möglich. Der Antrag auf Fördermittel befindet sich auf der Internetseite des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen. Die Antragstellung erfolgt auf schriftlichem Wege beim jeweils zuständigen Regionalforstamt.
Das wird im Detail gefördert
Es können nur Beratungskosten unterstützt werden. Bei dieser Förderung muss der Bereich Umstrukturierung im Vordergrund stehen. Die Förderung vergibt Zuschüsse.