IBB – Auftragsvorfinanzierung zur Pandemieeindämmung

Die Auftragsvorfinanzierung zur Pandemieeindämmung der Investitionsbank Berlin (IBB) hilft Unternehmen bei der Vorfinanzierung von Aufträgen in Berlin.
Investitionsbank Berlin (IBB)
Bundesallee 210
10719 Berlin

Weitere Förderungen im Bereich

Die Zielsetzung der Förderung Auftragsvorfinanzierung zur Pandemieeindämmung

Die Auftragsvorfinanzierung zur Pandemieeindämmung der Investitionsbank Berlin (IBB) hilft Unternehmen bei der Vorfinanzierung in Berlin. Es werden Maßnahmen wie Aufträge für (Schutz-)Produkte, Dienstleistungen und Verfahren rund um die Corona-Pandemie unterstützt.

Die Höhe des Zuschusses liegt in der Regel zwischen 100.000 bis 500.000 Euro pro Antrag.

Voraussetzungen für die Förderung

Das Projekt unterstützt Maßnahmen von Unternehmen. Fördermittel des Programms werden an Organisationen in Berlin vergeben. Projekte im Ausland können dabei keine finanzielle Förderung erhalten. Die Laufzeit liegt normalerweise zwischen 12 Monaten und 2 Jahren.

Weitere Informationen zur Antragstellung sind auf der Webseite der Investitionsbank Berlin (IBB) zu finden.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung wird als zinsloses Darlehen gewährt.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit