Die Förderziele der Campusnetz-Richtlinie
Dieses Förderprogramm unterstützt die Einrichtung von Netzwerken und die Bereitstellung der dafür nötigen Funktechnologien für den Betrieb von Campusnetzwerken, Prozess- und Organisationsinnovationen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie für Forschungseinrichtungen in Niedersachsen.
Voraussetzungen für die Förderung
Einen Antrag auf Förderung stellen können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, öffentliche und kommunale Unternehmen, Kommunen, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Forschungseinrichtungen einschließlich Hochschulen in staatlicher Trägerschaft. Die Förderhöhe beträgt von mindestens 25.000 Euro bis zu einem Förderhöchstbetrag von 2.000.000 Euro für Forschungszwecke. Der Eigenanteil variiert von 50 Prozent bis zu 15 Prozent.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt als Zuschuss.