Die Zielsetzung der Sozialen Mietwohnraumförderung – Modernisierungsmaßnahmen
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) unterstützt die Durchführung von Modernisierungen an Mietwohnungen für Menschen mit niedrigem Einkommen und Studenten. Folgende Maßnahmen werden unter anderem abgedeckt:
- Änderung des Grundrisses und Ergänzung von Balkonen
- Anpassung der natürlichen Belichtung und Belüftung
- Energetische Optimierungen und Verbesserung der Energie- und Wasserversorgung
- Erneuerung der Sanitäranlagen
- Verbesserung des Feuchtigkeits- und Schallschutzes
- Barrierefreie Ausgestaltung der Wohnungen
- Anlegen von Grünflächen und Kinderspielplätzen
- Instandsetzungen
Das vergebene Darlehen deckt bis zu 80% der Ausgaben ab. Darüber hinaus kann ein Finanzierungszuschuss in Höhe von 20% des Darlehensbetrags beantragt werden.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung wird nur für Projekte gewährt. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Verbände, Vereinigungen und öffentliche Einrichtungen aus Hessen.
Für die Antragstellung muss das Projekt zunächst bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle beim HMWEVW angemeldet werden. Nach Bestätigung der Aufnahme muss der Antrag bei der Wohnungsbauförderstelle eingereicht werden, welche diesen an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) weiterleitet.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens und eines Finanzierungszuschusses.