Die Förderziele des Landesbürgschaftsprogramms
Das Programm unterstützt Projekte, die von besonderem wirtschaftlichen Interesse für die Region sind. Gefördert werden Organisationen der Branchen Gesellschaft, Agrarwirtschaft und Freizeit. Förderfähig sind Unternehmen der Subbranchen Soziales und Kunst und Kultur. Für das Programm stehen Fördermittel in Höhe von durchschnittlich ca. 3.500.000 € zur Verfügung.
Voraussetzungen für die Förderung
Fördermittel stehen sowohl für Projekte als auch laufende Kosten bereit. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Einrichtungen, deren Wirkungsstätte in Rheinland-Pfalz liegt. Für Projektvorhaben im Ausland stehen keine Fördermittel zur Verfügung. Die Antragstellung kann jederzeit formlos erfolgen. Anträge sind nicht zwingend bei der ISB einzureichen, sie können auch bei der Hausbank gestellt werden.
Das wird im Detail gefördert
Im Landesbürgschaftsprogramm werden nur Bürgschaften vergeben.