Ziele der Förderung
Die Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2014) betont den ökologischen Wert von Wäldern und unterstützt Maßnahmen, die der Stärkung der Widerstandsfähigkeit und dem Schutz der Naturgüter im Wald dienen. Gefördert wird die Branche Agrarwirtschaft und schwerpunktmäßig der Bereich Forstwirtschaft. Die Richtlinie wurde 2014 ins Leben gerufen und ist Bestandteil des EU-Programms ELER und des bundesweiten GAK-Projekts.Voraussetzungen für eine Förderung
Der Staatsbetrieb Sachsenforst fördert ausschließlich Projekte. Fördermittel stehen Organisationen zu, die forstwirtschaftliche Flächen in Sachsen besitzen. Für ausländische Projektvorhaben sind keine Zuschüsse zu vergeben. Förderanträge können jederzeit formlos beim Projektträger eingereicht werden.
Durch das Programm werden die folgenden Bereiche gefördert
Mit der Förderung werden nur Kosten für die Infrastruktur unterstützt. Im Rahmen der Förderung vom "Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2014)" werden Zuschüsse vergeben.