Die Zielsetzung der Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen
Durch die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen soll die Schleswig-Holsteinische Forstwirtschaft gefördert werden. Augenmerk liegt u.a. auf der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Das Förderprogramm richtet sich an die Branche der Agrarwirtschaft, insbesondere an die Subbranchen der Landwirtschaft und Forstwirtschaft. Die Förderung geht von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Hostein aus.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Fördermittel können sowohl für Projekte als auch für laufende Kosten bezogen werden. Wichtig ist der regionale Bezug zu Schleswig-Holstein. Für Projekte im Ausland stehen keine Fördergelder bereit. Vor dem Einreichen eines Förderantrags muss eine Beratung durch einen Bezirksförster erfolgen.
Das wird im Detail gefördert
Mit der Förderung werden nur Kosten für die Infrastruktur unterstützt. Die Förderung vergibt Zuschüsse.