Die Zielsetzung des Programms Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen (Ausgleichszahlung)
Das Programm Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen (Ausgleichszahlung) unterstützt die landwirtschaftliche Nutzung von Nordrhein-Westfälischen Umweltschutzgebieten. In diesem Zusammenhang unterstützt das Programm Landwirte und andere Landbewirtschafter. Die Höhe der Förderung beträgt je nach Art des Schutzgebietes bis zu EUR 130,00 pro Hektar.
Die rechtliche Grundlage des Programms Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen (Ausgleichszahlung) ist die Europäische Verordnung Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) aus dem Jahre 2013.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden Projekte und laufende Kosten von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gefördert. Fördermittel können nur Organisationen, die in Nordrhein-Westfalen tätig sind, beantragen. Eine Förderung durch das Programm für ausländische Projekte ist ausgeschlossen. Der Fördermittelantrag erfolgt auf elektronischem Wege.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird als finanzieller Zuschuss ausgezahlt.