Die Zielsetzung der Förderung der energetischen Optimierung von Jugendstätten
Das Land Schleswig-Holstein fördert im Rahmen des „Landesprogramms Wirtschaft 2021-2027 - Energetische Optimierung öffentlicher Infrastrukturen“ die energetische Modernisierung von Jugendbildungsstätten, Jugendherbergen und Jugenderholungsstätten (Jugendstätten). Unterstützt werden Maßnahmen zur energetischen Optimierung, der Aufbau einer Heizzentrale für den Aufbau einer Fernwärmeversorgung sowie der Austausch von fossilen Heizungsanlagen gegen erdgas- oder biogasbetriebene Objekt-BHKWs. Nicht förderfähig sind etwa Windenergie- und Photovoltaikprojekte.
Es werden bis zu 50% der Gesamtkosten übernommen. Die Mittel des Programms stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung wird nur für Projekte gewährt. Fördermittel beantragen können Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereine aus ganz Schleswig-Holstein. Das Projektvolumen muss mindestens 100.000 € betragen.
Anträge auf Förderung können jederzeit bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) eingereicht werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form eines finanziellen Zuschusses.