Die Förderziele der Einzelbetrieblichen Beratung
Das Ziel der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen liegt in der nachhaltigen Verbesserung der Betriebsführung, Wirtschaftlichkeit, Existenzfähigkeit und Umweltverträglichkeit landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Betriebe in Nordrhein-Westfalen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Branche Agrarwirtschaft gelegt.
Vorrangiges Ziel des Programms ist die Schaffung und Stärkung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, Umwelt und Natur schonenden sowie an den Klimawandel angepassten, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft. Die Höhe der Förderung von Organisationen beträgt durchschnittlich 1.500 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Anträge auf Unterstützung durch das Förderprogramm können nur für Projekte gestellt werden. Es werden ausschließlich Fördermittel an Projekte von Organisationen vergeben, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben. Zu beachten ist, dass sich die Förderung auf den Bereich ökologische Landwirtschaft beziehen muss. Es werden keine Projekte im Ausland berücksichtigt.
Interessierte Organisationen können Anträge direkt bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen einreichen. Die notwendigen Unterlagen sowie Informationen sind auf der Webseite bereitgestellt. Aktuell sind die Förderregelungen bis zum 31.12.2023 gültig.
Das wird im Detail gefördert
Mit der Förderung werden anfallende Beratungskosten unterstützt. Die Förderung wird in Form eines finanziellen Zuschusses gewährt.