Es werden aktuell keine Anträge entgegen genommen.

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen – Einzelbetriebliche Beratung

Das Förderprogramm widmet sich der Unterstützung der Betriebsführung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Betriebe in NRW.
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Nevinghoff 40
48147 Münster

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Die Förderziele der Einzelbetrieblichen Beratung

Das Ziel der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen liegt in der nachhaltigen Verbesserung der Betriebsführung, Wirtschaftlichkeit, Existenzfähigkeit und Umweltverträglichkeit landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Betriebe in Nordrhein-Westfalen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Branche Agrarwirtschaft gelegt.

Vorrangiges Ziel des Programms ist die Schaffung und Stärkung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, Umwelt und Natur schonenden sowie an den Klimawandel angepassten, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft. Die Höhe der Förderung von Organisationen beträgt durchschnittlich 1.500 €.

Voraussetzungen für die Förderung

Anträge auf Unterstützung durch das Förderprogramm können nur für Projekte gestellt werden. Es werden ausschließlich Fördermittel an Projekte von Organisationen vergeben, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben. Zu beachten ist, dass sich die Förderung auf den Bereich ökologische Landwirtschaft beziehen muss. Es werden keine Projekte im Ausland berücksichtigt.

Interessierte Organisationen können Anträge direkt bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen einreichen. Die notwendigen Unterlagen sowie Informationen sind auf der Webseite bereitgestellt. Aktuell sind die Förderregelungen bis zum 31.12.2023 gültig.

Das wird im Detail gefördert

Mit der Förderung werden anfallende Beratungskosten unterstützt. Die Förderung wird in Form eines finanziellen Zuschusses gewährt.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

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