Die Zielsetzung der Förderung von Maßnahmen im Freiwilligen Sozialen Jahr in Baden-Württemberg (VwV FSJ)
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres bei dessen Organisation und Durchführung. Übernommen werden unter anderem folgende Kosten:
- Seminar-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten
- Reisekosten für Freiwillige
- Kosten für Referenten und Honorarkräfte
- Kosten für pädagogischen Begleitung
- Organisationskosten
Pro freiwilliger Person werden bis zu 500€ an Fördermitteln bereitgestellt.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung erfolgt projektbezogen. Fördermittel können von Verbänden und Vereinigungen aus ganz Baden-Württemberg beantragt werden. Die beantragenden Träger müssen mindestens 20 FSJ-Plätze dauerhaft anbieten. Zuschüsse von Land und Bund dürfen zusammen maximal 90% der Gesamtausgaben ergeben.
Anträge auf Förderung müssen bis zum 01.03. eines jeden Jahres beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses vergeben.