Die Förderziele des Programms „Förderung von Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern und zur Wiedervernässung von Niedermooren“
Die Förderung unterstützt Wasser- und Bodenverbände oder Gemeinden mit dem Ziel, Fließgewässer, Seen und Niedermoore in Schleswig-Holstein zu schützen und zu pflegen. Die Förderung wird durch das Land Schleswig-Holstein finanziert.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von maximal 90 % der förderfähigen Ausgaben.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Projektvorhaben gefördert. Förderberechtigt sind Wasser- und Bodenverbände sowie Gemeinden, die ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben. Projekte im Ausland werden nicht unterstützt. Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme schriftlich über den zuständigen Landrat bzw. (Ober-)Bürgermeister zu stellen.
Das wird im Detail gefördert
Zu den förderfähigen Ausgaben zählen Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit in Fließgewässern, zur Verminderung diffuser Belastungen und Verbesserung der Gewässerstrukturen sowie des Gewässerverlaufs und Maßnahmen zur Ufer- und Auenentwicklung, naturnahen Seenentwicklung und Wiedervernässung von Niedermooren.